Landgericht Wuppertal, 2008-06-24, 5 O 13/08

5 O 13/08Kantonsgericht24.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 5 O 13/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-24

Aktenzeichen: 5 O 13/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0624.5O13.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.072,66 € Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeuges Typ VW Polo 1,4 TDI Comfort, KFZ-Ident.Nr. ## zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass der Darlehensvertrag zwischen den Parteien vom 23.08.2006, Vertragsnummer 7026057, erloschen ist.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und Widerbeklagte zu 16 Prozent und die Beklagte und Widerklägerin zu 84 Prozent.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages.

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