Landgericht Wuppertal, 2008-05-13, 14 O 152/07

14 O 152/07Kantonsgericht13.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 14 O 152/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-13

Aktenzeichen: 14 O 152/07

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0513.14O152.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom 29. Oktober 2007 (Geschäftsnr.: xxx) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte die Zahlung der in dem Vollstreckungsbescheid titulierten 35.774,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 6. Juni 2007 als Gesamtschuldnerin neben dem gesondert verklagten L schuldet.

Die Beklagte hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid vom 29. Oktober 2007 darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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