Landgericht Wuppertal, 2008-04-29, 16 S 122/07

16 S 122/07Kantonsgericht29.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 16 S 122/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-29

Aktenzeichen: 16 S 122/07

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0429.16S122.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 37 C 106/07, abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Klage und Widerklage werden abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 90 %, der Beklagten zu 10 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 1.621,24 EUR festgesetzt.

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