16 S 122/07•Landgericht Wuppertal, 2008-04-29, 16 S 122/07
Landgericht Wuppertal, 2008-04-29, 16 S 122/07
16 S 122/07Kantonsgericht29.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 16 S 122/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-29
Aktenzeichen: 16 S 122/07
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0429.16S122.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal, 37 C 106/07, abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Klage und Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 90 %, der Beklagten zu 10 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die andere Partei in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 1.621,24 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.