14 O 32/08•Landgericht Wuppertal, 2008-03-18, 14 O 32/08
Landgericht Wuppertal, 2008-03-18, 14 O 32/08
14 O 32/08Kantonsgericht18.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 14 O 32/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-03-18
Aktenzeichen: 14 O 32/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0318.14O32.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung der Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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