6 T 191/08•Landgericht Wuppertal, 2008-03-12, 6 T 191/08
Landgericht Wuppertal, 2008-03-12, 6 T 191/08
6 T 191/08Kantonsgericht12.03.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 191/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-03-12
Aktenzeichen: 6 T 191/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0312.6T191.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Verfügung wird das Amtsgericht Rechtspflegerin - angewiesen, den beantragten Klarstellungsvermerk einzutra-gen.
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