Landgericht Wuppertal, 2008-02-29, 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03

23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03Kantonsgericht29.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-29

Aktenzeichen: 23 Ks 76/07 - 45 Js 7/03

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0229.23KS76.07.45JS7.0.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts Wuppertal vom 20.12.2004 - 13 Ls 45 Js 13/03 - und gleichzeitiger Auflösung der dort gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von

9 Jahren und 6 Monaten

verurteilt.

Von der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe gelten 3 Monate

als vollstreckt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie die ihm entstandenen notwendigen Auslagen mit Ausnahme der Kosten und eigenen notwendigen Auslagen, die durch die unbegründete Revision der Staatsanwaltschaft entstanden sind. Diese trägt die Staatskasse. Dem Angeklagten fallen auch die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin zur Last.

– § 227 Abs. 1 StGB –

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