Landgericht Wuppertal, 2008-02-22, 6 T 145/08

6 T 145/08Kantonsgericht22.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 145/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-22

Aktenzeichen: 6 T 145/08

ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0222.6T145.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird wie folgt abgeändert:

Bezüglich der Pfändung der angeblichen Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner zu 1, wird angeordnet, dass die Ehefrau bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens zu 48 % unberücksichtigt bleibt.

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