6 T 145/08•Landgericht Wuppertal, 2008-02-22, 6 T 145/08
Landgericht Wuppertal, 2008-02-22, 6 T 145/08
6 T 145/08Kantonsgericht22.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 145/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-22
Aktenzeichen: 6 T 145/08
ECLI: ECLI:DE:LGW:2008:0222.6T145.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird wie folgt abgeändert:
Bezüglich der Pfändung der angeblichen Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner zu 1, wird angeordnet, dass die Ehefrau bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens zu 48 % unberücksichtigt bleibt.
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