1 O 220/06•Landgericht Wuppertal, 2007-05-15, 1 O 220/06
Landgericht Wuppertal, 2007-05-15, 1 O 220/06
1 O 220/06Kantonsgericht15.05.2007
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 220/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-05-15
Aktenzeichen: 1 O 220/06
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0515.1O220.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird – soweit die Parteien nicht den Rechtsstreit in der Hauptsache teil-weise übereinstimmend für erledigt erklärt haben – abgewiesen.
Von den bis einschließlich 24.04.2007 entstandenen Kosten tragen die Klägerin 74 %, die Beklagte 26 %.
Die danach entstandenen Kosten werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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