6 T 91/07•Landgericht Wuppertal, 2007-03-05, 6 T 91/07
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 91/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-03-05
Aktenzeichen: 6 T 91/07
ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0305.6T91.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Vorbescheid wird aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die Erbscheins-anträge der Beteiligten zu 1 und 2 an das Amtsgericht zurückverwiesen, das angewiesen wird, von der in dem angefochtenen Vorbescheid geäußerten Rechtsauffassung Abstand zu nehmen.
Die Beteiligte zu 1 hat die der Beteiligten zu 2 im Verfahren der weiteren Be-schwerde und in dem vorliegenden Beschwerdeverfahren notwendig entstan-denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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