Landgericht Wuppertal, 2007-03-05, 6 T 91/07

6 T 91/07Kantonsgericht05.03.2007

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 6 T 91/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-03-05

Aktenzeichen: 6 T 91/07

ECLI: ECLI:DE:LGW:2007:0305.6T91.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der angefochtene Vorbescheid wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Prüfung und Entscheidung über die Erbscheins-anträge der Beteiligten zu 1 und 2 an das Amtsgericht zurückverwiesen, das angewiesen wird, von der in dem angefochtenen Vorbescheid geäußerten Rechtsauffassung Abstand zu nehmen.

Die Beteiligte zu 1 hat die der Beteiligten zu 2 im Verfahren der weiteren Be-schwerde und in dem vorliegenden Beschwerdeverfahren notwendig entstan-denen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

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