Landgericht Wuppertal, 2006-08-22, 14 O 87/06

14 O 87/06Kantonsgericht22.08.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 14 O 87/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-08-22

Aktenzeichen: 14 O 87/06

ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0822.14O87.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragstellerin darf die Vollstreckung der Antragsgegnerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des voll-streckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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