6 T 347/06•Landgericht Wuppertal, 2006-07-03, 6 T 347/06
Landgericht Wuppertal, 2006-07-03, 6 T 347/06
6 T 347/06Kantonsgericht03.07.2006
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 347/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-07-03
Aktenzeichen: 6 T 347/06
ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0703.6T347.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird wie folgt abgeändert:
Der weitere Beteiligte wird angewiesen, von den im Schreiben vom 07. April 2006 geäußerten Bedenken gegen die Durchführung des Vollstreckungsauftrages der Gläubigerin nach Maßgabe der folgenden Gründe Abstand zu nehmen.
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