Landgericht Wuppertal, 2006-06-21, 10 T 135/04

10 T 135/04Kantonsgericht21.06.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 10 T 135/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-06-21

Aktenzeichen: 10 T 135/04

ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0621.10T135.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Gerlchtskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auf erlegt.

Der Antragsteller hat den Antragsgegnern auch die diesen im Beschwerdeverfahren notwendig entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Beschwerdewert: 3.000,00 €

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