Landgericht Wuppertal, 2006-05-04, 17 O 98/04

17 O 98/04Kantonsgericht04.05.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 17 O 98/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-05-04

Aktenzeichen: 17 O 98/04

ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0504.17O98.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.366,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.05.2004 aus 7.299,59 EUR und aus weiteren 3.066,41 EUR seit dem 21.02.2006 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche zukünftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind.

  3. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 23 % der Klägerin und zu 77 % der Beklagten auferlegt.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleis-tung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Be-trages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.