Landgericht Wuppertal, 2006-03-13, 3 O 236/05

3 O 236/05Kantonsgericht13.03.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 236/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-03-13

Aktenzeichen: 3 O 236/05

ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0313.3O236.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Im Verhältnis zwischen den Klägern und der Beklagten zu 2) wird festgestellt, dass die Kläger nicht verpflichtet sind, die bisher zum Wärmeservicevertrag entstandenen Kosten zu tragen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist für die Beklagten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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