Landgericht Wuppertal, 2006-02-17, 10 S 126/05

10 S 126/05Kantonsgericht17.02.2006

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 10 S 126/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-02-17

Aktenzeichen: 10 S 126/05

ECLI: ECLI:DE:LGW:2006:0217.10S126.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das angefochtene Urteil des Amtsgerichts Mettmann unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 243,21 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31. Juli 2001 zu zahlen.

Die weitergehende Klage und die im zweiten Rechtszug erweiterte Klage werden abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges werden wie folgt verteilt:

bis zum 16. Juli 2004 tragen der Kläger 82 % und die Beklagte 18 %,

ab dem 17. Juli 2004 der Kläger 71 % und die Beklagte 29 %.

Die Kosten des zweiten Rechtszuges werden zu 74 % dem Kläger und zu 26 % der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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