Landgericht Wuppertal, 2005-12-20, 11 T 9/05

11 T 9/05Kantonsgericht20.12.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 11 T 9/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-12-20

Aktenzeichen: 11 T 9/05

ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:1220.11T9.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Wuppertal vom 09.11.2005 aufgehoben und das Amtsgericht Wuppertal angewiesen, von den in der Zwischenverfügung genannten Bedenken Abstand zu nehmen.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verfügung des Amtsgerichts Wuppertal vom 21.11.2005 wird als unzulässig verworfen.

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