11 T 9/05•Landgericht Wuppertal, 2005-12-20, 11 T 9/05
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 11 T 9/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-12-20
Aktenzeichen: 11 T 9/05
ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:1220.11T9.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Wuppertal vom 09.11.2005 aufgehoben und das Amtsgericht Wuppertal angewiesen, von den in der Zwischenverfügung genannten Bedenken Abstand zu nehmen.
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Verfügung des Amtsgerichts Wuppertal vom 21.11.2005 wird als unzulässig verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.