Landgericht Wuppertal, 2005-07-07, 9 S 365/04

9 S 365/04Kantonsgericht07.07.2005

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 365/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-07-07

Aktenzeichen: 9 S 365/04

ECLI: ECLI:DE:LGW:2005:0707.9S365.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 23. September 2004 verkün-dete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal wird auf ihre Kosten zurückge-wiesen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 115 Prozent des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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