Landgericht Wuppertal, 2004-11-02, 1 O 465/03

1 O 465/03Kantonsgericht02.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 1 O 465/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-02

Aktenzeichen: 1 O 465/03

ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:1102.1O465.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstre-ckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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