26 Kls 835 Js 19/01 - 31/03 VI -•Landgericht Wuppertal, 2004-08-11, 26 Kls 835 Js 19/01 - 31/03 VI -
Landgericht Wuppertal, 2004-08-11, 26 Kls 835 Js 19/01 - 31/03 VI -
26 Kls 835 Js 19/01 - 31/03 VI -Kantonsgericht11.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 26 Kls 835 Js 19/01 - 31/03 VI - — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-08-11
Aktenzeichen: 26 Kls 835 Js 19/01 - 31/03 VI -
ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:0811.26KLS835JS19.01.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte J2 wird wegen Bestechlichkeit und wegen Vorteilsannahme
zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
einem Jahr neun Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Darüber hinaus wird er wegen Steuerhinterziehung in sieben Fällen, wobei es in
einem Fall beim Versuch blieb, zu einer Gesamtgeldstrafe von
120 Tagessätzen zu je 150,- €
verurteilt.
Im übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte J2 trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt ist; soweit er freigesprochen ist, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwen-digen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Der Angeklagte Y wird wegen Bestechung und wegen Vorteilsgewährung un-ter Einbeziehung der durch Urteil des Landgerichts X4 vom 19.12.2002 (Az.: 26 Kls 835 Js 153/02 – 17/02 VI –) verhängten Strafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im übrigen wird er freigesprochen.
Der Angeklagte Y trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt ist; soweit er freigesprochen ist, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwen-digen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Der Angeklagte U2 wird auf Kosten der Staatskasse, der auch seine not-wendigen Auslagen auferlegt werden, freigesprochen.
Der Angeklagte N wird auf seine Kosten wegen Strafvereitelung zu einer
Geldstrafe von
180 Tagessätzen zu je 150,- €
verurteilt.
Gegen die Angeklagten J2 und N wird der Verfall des Wertersatzes in Höhe von 93.116,48 € angeordnet.
Angewendete Vorschriften:
§§ 370 AO, 18 UStG, 25 EStG, 56 EStDV, 258 Abs. 1, 331 Abs. 1, 332 Abs. 1, 333 Abs. 1, 334 Abs. 1, 22, 23, 53, 54, 73, 73a StGB
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