Landgericht Wuppertal, 2004-02-13, 3 O 270/03

3 O 270/03Kantonsgericht13.02.2004

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 270/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-02-13

Aktenzeichen: 3 O 270/03

ECLI: ECLI:DE:LGW:2004:0213.3O270.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung

durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des

vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der

Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstrecken-

den Betrages Sicherheit leistet.

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