Landgericht Wuppertal, 2003-07-10, 9 S 93/01

9 S 93/01Kantonsgericht10.07.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 9 S 93/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-07-10

Aktenzeichen: 9 S 93/01

ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0710.9S93.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Dem Beklagten wird auf seine Kosten wegen Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22. Februar 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts Wuppertal abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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