Landgericht Wuppertal, 2003-05-12, 4 O 3/03

4 O 3/03Kantonsgericht12.05.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 4 O 3/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-05-12

Aktenzeichen: 4 O 3/03

ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0512.4O3.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Kostenfestsetzungsbeschluss

Auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Wuppertal vom 29.01.2003 sind von der Klägerin an Kosten 644,40 EUR (in Buchstaben: sechshundertvierundvierzig und 40/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 14.02.2003 an die Beklagten zu erstatten.

Die Berechnung ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

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