Landgericht Wuppertal, 2003-04-09, 19 O 472/02

19 O 472/02Kantonsgericht09.04.2003

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 19 O 472/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-04-09

Aktenzeichen: 19 O 472/02

ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0409.19O472.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger

69.426,35 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem

  1. März 2003 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 15 % und der Beklagte zu

85 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten

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