19 O 472/02•Landgericht Wuppertal, 2003-04-09, 19 O 472/02
Landgericht Wuppertal, 2003-04-09, 19 O 472/02
19 O 472/02Kantonsgericht09.04.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 19 O 472/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2003-04-09
Aktenzeichen: 19 O 472/02
ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0409.19O472.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
69.426,35 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem
- März 2003 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 15 % und der Beklagte zu
85 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten
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