6 T 763/02•Landgericht Wuppertal, 2003-01-08, 6 T 763/02
Landgericht Wuppertal, 2003-01-08, 6 T 763/02
6 T 763/02Kantonsgericht08.01.2003
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 6 T 763/02 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-01-08
Aktenzeichen: 6 T 763/02
ECLI: ECLI:DE:LGW:2003:0108.6T763.02.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird die angefochtene Entscheidung teilweise dahin abgeändert, dass die von der Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten auf 1.763,54 DM (entsprechend 901,68 EUR) nebst 5 % Zinsen seit dem 17. November 2001 festgesetzt werden.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens 6 T 135/02, des Rechtsbeschwerdeverfahrens und dieses Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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