Landgericht Wuppertal, 2002-03-19, 1 O 334/01

1 O 334/01Kantonsgericht19.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 1 O 334/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-19

Aktenzeichen: 1 O 334/01

ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:0319.1O334.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auf-erlegt.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheitsleis-tung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer öffentlichen Sparkasse oder Großbank mit Sitz in der Europäischen Union zu erbringen.

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