1 O 334/01•Landgericht Wuppertal, 2002-03-19, 1 O 334/01
Landgericht Wuppertal, 2002-03-19, 1 O 334/01
1 O 334/01Kantonsgericht19.03.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 1 O 334/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-03-19
Aktenzeichen: 1 O 334/01
ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:0319.1O334.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auf-erlegt.
Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Sicherheitsleis-tung auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer öffentlichen Sparkasse oder Großbank mit Sitz in der Europäischen Union zu erbringen.
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