Landgericht Wuppertal, 2002-03-11, 3 O 370/01

3 O 370/01Kantonsgericht11.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 3 O 370/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-03-11

Aktenzeichen: 3 O 370/01

ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:0311.3O370.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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