2 O 483/00•Landgericht Wuppertal, 2002-01-11, 2 O 483/00
Landgericht Wuppertal, 2002-01-11, 2 O 483/00
2 O 483/00Kantonsgericht11.01.2002
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 2 O 483/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2002-01-11
Aktenzeichen: 2 O 483/00
ECLI: ECLI:DE:LGW:2002:0111.2O483.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 52.317,67 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.10.2000 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 62.000,00 DM, die auch durch Bürgschaft einer im Bundesgebiet ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden kann.
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