Landgericht Wuppertal, 2001-03-23, 5 O 285/99

5 O 285/99Kantonsgericht23.03.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 5 O 285/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-03-23

Aktenzeichen: 5 O 285/99

ECLI: ECLI:DE:LGW:2001:0323.5O285.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.600,00 DM nebst 4% Zinsen p.a. seit dem 02.08.1999 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 9% und der Beklagten zu 91% auferlegt.

Das Urteil ist für die Beklagte ohne, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch eine unbe-dingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürg-schaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erfolgen.

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