Landgericht Wuppertal, 2001-01-22, 19 O 50/01

19 O 50/01Kantonsgericht22.01.2001

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 19 O 50/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2001-01-22

Aktenzeichen: 19 O 50/01

ECLI: ECLI:DE:LGW:2001:0122.19O50.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin

300.000,00 DM nebst Zinsen in Höhe von 9,21 %

seit dem 09. Dezember 2000 zu zahlen.

  1. Die Widerklage wird abgewiesen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe

von 370.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Die

Sicherheit kann auch durch selbstschuldnerische

Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines

öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts erbracht

werden.

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