Landgericht Wuppertal, 2000-10-17, 5 O 314/99

5 O 314/99Kantonsgericht17.10.2000

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Wuppertal — 5 O 314/99 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2000-10-17

Aktenzeichen: 5 O 314/99

ECLI: ECLI:DE:LGW:2000:1017.5O314.99.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe lei-stet.

Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.

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