5 O 314/99•Landgericht Wuppertal, 2000-10-17, 5 O 314/99
Landgericht Wuppertal, 2000-10-17, 5 O 314/99
5 O 314/99Kantonsgericht17.10.2000
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Wuppertal — 5 O 314/99 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-10-17
Aktenzeichen: 5 O 314/99
ECLI: ECLI:DE:LGW:2000:1017.5O314.99.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe lei-stet.
Den Parteien bleibt nachgelassen, die Sicherheit auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.
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