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4 T 12/23•Landgericht Siegen, 2024-06-19, 4 T 12/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-19
Aktenzeichen: 4 T 12/23
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2024:0619.4T12.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Auf die sofortige Beschwerde des Sachwalters wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 27.01.2023 (25 IN 10/22) dahin abgeändert, dass die Vergütung des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt wird:
Vergütung: 544.842,15 €
Auslagen: 525,00 €
Zwischensumme: 545.367,15 €
Zzgl. 19 % MWSt.: 103.619,76 €
Endbetrag: 648.986,91 €
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Schuldnerin.
Der Beschwerdewert wird auf 258.720,11 € festgesetzt.
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