Landgericht Siegen, 2022-05-30, 3 S 66/21

3 S 66/21Kantonsgericht30.05.2022

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 3 S 66/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-05-30

Aktenzeichen: 3 S 66/21

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2022:0530.3S66.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: BGB § 249

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 22.09.2021 (Az. 14 C 79/21) wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird zugelassen.

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