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3 S 66/21•Landgericht Siegen, 2022-05-30, 3 S 66/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-30
Aktenzeichen: 3 S 66/21
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2022:0530.3S66.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB § 249
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegen vom 22.09.2021 (Az. 14 C 79/21) wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gesamten aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV. Die Revision wird zugelassen.
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