Landgericht Siegen, 2021-11-10, 1 O 369/20

1 O 369/20Kantonsgericht10.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 1 O 369/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-10

Aktenzeichen: 1 O 369/20

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:1110.1O369.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 839 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34; StrWG NRW §§ 9, 9a, 47

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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