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1 O 369/20•Landgericht Siegen, 2021-11-10, 1 O 369/20
Entscheidungsdatum: 2021-11-10
Aktenzeichen: 1 O 369/20
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:1110.1O369.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: BGB §§ 823 Abs. 1, 839 Abs. 1 S. 1; GG Art. 34; StrWG NRW §§ 9, 9a, 47
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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