Landgericht Siegen, 2021-09-28, 2 O 208/20

2 O 208/20Kantonsgericht28.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 2 O 208/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-28

Aktenzeichen: 2 O 208/20

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:0928.2O208.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB § 1093; BGB § 812

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 7.500,00 € ab dem 01.03.2020 und Übrigen ab dem 17.06.2020 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 498,25 € freizustellen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 65,4 Prozent und der Beklagte zu 34,6 Prozent.

Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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