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21 KLs 26/20•Landgericht Siegen, 2021-08-09, 21 KLs 26/20
21 KLs 26/20Kantonsgericht09.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-09
Aktenzeichen: 21 KLs 26/20
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:0809.21KLS26.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Normen: StGB § 255; StGB § 250; StGB § 64; StGB § 73; StGB § 73c
Der Angeklagte wird wegen besonders schwerer räuberischen Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt.
Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.
Es wird bestimmt, dass 11 Monate Freiheitsstrafe vor der Maßregel zu vollziehen sind.
Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1175 EUR wird angeordnet.
Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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