Landgericht Siegen, 2021-06-08, 1 O 237/20

1 O 237/20Kantonsgericht08.06.2021

Regest

Es besteht kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherungen wegen Schließungen infolge der Corona-Pandemie, wenn die maßgeblichen Versicherungsbedingungen die Krankheiten und Erreger abschließend aufzählen, die unter den Versicherungsschutz fallen, und der SarsCoV2-Erreger dort nicht genannt ist. Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (hier: Betriebsschließungsversicherung).

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 1 O 237/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-08

Aktenzeichen: 1 O 237/20

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:0608.1O237.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: §§ 6, 7 IfSG; § 305 Abs. 2 BGB; § 305c Abs. 2 BGB; § 307 BGB

Leitsätze

Es besteht kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherungen wegen Schließungen infolge der Corona-Pandemie, wenn die maßgeblichen Versicherungsbedingungen die Krankheiten und Erreger abschließend aufzählen, die unter den Versicherungsschutz fallen, und der SarsCoV2-Erreger dort nicht genannt ist.

Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (hier: Betriebsschließungsversicherung).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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