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1 O 237/20•Landgericht Siegen, 2021-06-08, 1 O 237/20
1 O 237/20Kantonsgericht08.06.2021
Es besteht kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherungen wegen Schließungen infolge der Corona-Pandemie, wenn die maßgeblichen Versicherungsbedingungen die Krankheiten und Erreger abschließend aufzählen, die unter den Versicherungsschutz fallen, und der SarsCoV2-Erreger dort nicht genannt ist. Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (hier: Betriebsschließungsversicherung).
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 1 O 237/20
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:0608.1O237.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 6, 7 IfSG; § 305 Abs. 2 BGB; § 305c Abs. 2 BGB; § 307 BGB
Es besteht kein Anspruch aus Betriebsschließungsversicherungen wegen Schließungen infolge der Corona-Pandemie, wenn die maßgeblichen Versicherungsbedingungen die Krankheiten und Erreger abschließend aufzählen, die unter den Versicherungsschutz fallen, und der SarsCoV2-Erreger dort nicht genannt ist.
Zur Auslegung von Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (hier: Betriebsschließungsversicherung).
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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