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2 O 63/20•Landgericht Siegen, 2021-03-12, 2 O 63/20
Entscheidungsdatum: 2021-03-12
Aktenzeichen: 2 O 63/20
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:0312.2O63.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilrichter
hat die Zivilkammer des Landgerichts Siegenam 12.03.2021durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M., die Richterin am Landgericht H. und die Richterin N.
beschlossen:
Der Nebenintervenient hat seine außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen.
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