Landgericht Siegen, 2021-01-08, 31 Ks 2/20

31 Ks 2/20Kantonsgericht08.01.2021

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 31 Ks 2/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-01-08

Aktenzeichen: 31 Ks 2/20

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2021:0108.31KS2.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer als Schwurgericht

Normen: StGB § 227

Tenor

Der Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge unter Auflösung der Gesamtfreiheitsstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts ### vom ### (Az.: ###) unter Einbeziehung der dort gebildeten Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Im übrigen wird der Angeklagte frei gesprochen.

Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahren sowie die notwendigen Kosten der Nebenklagen zu tragen.

Soweit der Angeklagte freigesprochen wird, hat die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen.

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