31 Ks 2/19•Landgericht Siegen, 2019-10-04, 31 Ks 2/19
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 31 Ks 2/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-04
Aktenzeichen: 31 Ks 2/19
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:1004.31KS2.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgerichtskammer
Normen: StGB §§ 223 I, 224 Abs. 1 Nr. 1, 46a Abs. 1
Tenor
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt.
Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte hat die notwendigen Kosten des Verfahrens sowie die notwenidgen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
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