4 T 87/19•Landgericht Siegen, 2019-07-26, 4 T 87/19
Landgericht Siegen, 2019-07-26, 4 T 87/19
4 T 87/19Kantonsgericht26.07.2019
Regest
Gegen die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft steht einem Schuldner, dem gegenüber die abwesende Person Ansprüche geltend machen kann, keine Beschwerdebefugnis zu.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 4 T 87/19 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-07-26
Aktenzeichen: 4 T 87/19
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:0726.4T87.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: FamFG §§ 59, 340
Leitsätze
Gegen die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft steht einem Schuldner, dem gegenüber die abwesende Person Ansprüche geltend machen kann, keine Beschwerdebefugnis zu.
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 16.10.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Siegen vom 20.09.2018 wird auf ihre Kosten zu einem Beschwerdewert von 5.000,00 EUR als unzulässig verworfen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen
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