Landgericht Siegen, 2019-05-29, 21 KLs 24/18

21 KLs 24/18Kantonsgericht29.05.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 21 KLs 24/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-05-29

Aktenzeichen: 21 KLs 24/18

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2019:0529.21KLS24.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte #### wird wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 10,00 EUR verurteilt.

Der Angeklagte #### wird wegen Freiheitsberaubung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.

Der Angeklagte #### wird wegen Freiheitsberaubung in zwei Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.

Der Angeklagte #### wird wegen Freiheitsberaubung in sechs Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen zu je 20,00 EUR verurteilt.

Der Angeklagte #### wird wegen Nötigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, sowie wegen Freiheitsberaubung in sechs Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit einer vorsätzlichen Körperverletzung zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 170 Tagessätzen zu je 40,00 EUR verurteilt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens und ihre notwendigen Auslagen zu tragen

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