Landgericht Siegen, 2016-12-15, 10 Qs 88/16

10 Qs 88/16Kantonsgericht15.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 10 Qs 88/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-12-15

Aktenzeichen: 10 Qs 88/16

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2016:1215.10QS88.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. große Strafkammer

Tenor

Das Verfahren wird auf die Kammer zur Entscheidung übertragen.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Wirkungen der Pflichtverteidigerbestellung von Rechtsanwalt F in 15 Js 697/15 Staatsanwaltschaft Siegen wird auf die hinzu verbundenen Verfahren 15 Js 706/15, 15 Js 798/15 und 15 Js 783/15 Staatsanwaltschaft Siegen erstreckt.

Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts Siegen vom 21.06.2016 dahingehend abgeändert, dass eine weitere Vergütung in Höhe von 1.331,61 € festgesetzt wird.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde als unbegründet verworfen.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird zugelassen.

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