Landgericht Siegen, 2014-03-06, 5 O 301/12

5 O 301/12Kantonsgericht06.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 5 O 301/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-06

Aktenzeichen: 5 O 301/12

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2014:0306.5O301.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreit trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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