3 S 35/12•Landgericht Siegen, 2013-07-29, 3 S 35/12
Landgericht Siegen, 2013-07-29, 3 S 35/12
3 S 35/12Kantonsgericht29.07.2013
Regest
Zur Anfechtbarkeit von Gehaltszahlungen
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 3 S 35/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-29
Aktenzeichen: 3 S 35/12
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2013:0729.3S35.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: InsO § 130 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; § 133 Abs. 1; § 142; § 143
Leitsätze
Zur Anfechtbarkeit von Gehaltszahlungen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 05.04.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen – 14 C 2967/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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