Landgericht Siegen, 2012-11-27, 1 S 97/10

1 S 97/10Kantonsgericht27.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 1 S 97/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-27

Aktenzeichen: 1 S 97/10

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2012:1127.1S97.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Normen: ZPO § 287; BGB § 249 Abs. 2

Tenor

Die Berufungen beider Parteien gegen das am 29. September 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen – 14 C 429/10 – werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil wird für ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt.

Die Revision wird zugelassen, soweit die Berufung des Beklagten zurückgewiesen wird.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 1.500 € festgesetzt.

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