Landgericht Siegen, 2011-09-27, 4 T 190/11

4 T 190/11Kantonsgericht27.09.2011

Regest

Zu der Frage, ob es sich für den als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalt gebührenrechtlich um eine Angelegenheit handelt, wenn das Betreuungsgericht in einem Beschluss sowohl die geschlossene Unterbringung als auch weitere freiheitsentziehende Maßnahme anordnet.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 4 T 190/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-09-27

Aktenzeichen: 4 T 190/11

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2011:0927.4T190.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Normen: FamFG § 318; FamFG § 277; BGB 1835 Abs. 3; RVG § 1 Abs. 2; RVG § 15

Leitsätze

Zu der Frage, ob es sich für den als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalt gebührenrechtlich um eine Angelegenheit handelt, wenn das Betreuungsgericht in einem Beschluss sowohl die geschlossene Unterbringung als auch weitere freiheitsentziehende Maßnahme anordnet.

Tenor

Die Beschwerde wird nach einem Wert von bis zu 300,- € zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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