4 T 190/11•Landgericht Siegen, 2011-09-27, 4 T 190/11
Landgericht Siegen, 2011-09-27, 4 T 190/11
4 T 190/11Kantonsgericht27.09.2011
Regest
Zu der Frage, ob es sich für den als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalt gebührenrechtlich um eine Angelegenheit handelt, wenn das Betreuungsgericht in einem Beschluss sowohl die geschlossene Unterbringung als auch weitere freiheitsentziehende Maßnahme anordnet.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 4 T 190/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-09-27
Aktenzeichen: 4 T 190/11
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2011:0927.4T190.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: FamFG § 318; FamFG § 277; BGB 1835 Abs. 3; RVG § 1 Abs. 2; RVG § 15
Leitsätze
Zu der Frage, ob es sich für den als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalt gebührenrechtlich um eine Angelegenheit handelt, wenn das Betreuungsgericht in einem Beschluss sowohl die geschlossene Unterbringung als auch weitere freiheitsentziehende Maßnahme anordnet.
Tenor
Die Beschwerde wird nach einem Wert von bis zu 300,- € zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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