3 S 46/10•Landgericht Siegen, 2011-08-01, 3 S 46/10
Landgericht Siegen, 2011-08-01, 3 S 46/10
3 S 46/10Kantonsgericht01.08.2011
Regest
Zum Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall.
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Siegen — 3 S 46/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-08-01
Aktenzeichen: 3 S 46/10
ECLI: ECLI:DE:LGSI:2011:0801.3S46.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: § 7 StVG, § 249 BGB, § 398 BGB
Leitsätze
Zum Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.04.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Siegen - 14 C 2022/09 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 568,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2009 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 93,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.09.2009 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagte zu
70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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