Landgericht Siegen, 2011-06-10, 2 O 107/09

2 O 107/09Kantonsgericht10.06.2011

Regest

Zur Sachmangelgewährleistung beim Pferdekauf, zum unternehmensbezogenen Geschäft und zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Geltendmachung von Rückgewähransprüchen nach Rücktritt vom Kaufvertrag.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 2 O 107/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-10

Aktenzeichen: 2 O 107/09

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2011:0610.2O107.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB §§ 346, 433, 434, 437 Nr. 2, 323, 812; ZPO § 29

Leitsätze

Zur Sachmangelgewährleistung beim Pferdekauf, zum unternehmensbezogenen Geschäft und zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Geltendmachung von Rückgewähransprüchen nach Rücktritt vom Kaufvertrag.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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