Landgericht Siegen, 2009-10-29, 2 O 440/08

2 O 440/08Kantonsgericht29.10.2009

Regest

§ 311b Abs. 3 BGB ist auf Unternehmenskäufe jedenfalls dann anwendbar, wenn pauschal das Vermögen oder wesentliche Teile übertragen werden.

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 2 O 440/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-29

Aktenzeichen: 2 O 440/08

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2009:1029.2O440.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Normen: BGB § 311b Ab s. 3, BGB § 125

Leitsätze

§ 311b Abs. 3 BGB ist auf Unternehmenskäufe jedenfalls dann anwendbar, wenn pauschal das Vermögen oder wesentliche Teile übertragen werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.