Landgericht Siegen, 2002-03-18, 4 T 11/02

4 T 11/02Kantonsgericht18.03.2002

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Siegen — 4 T 11/02 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2002-03-18

Aktenzeichen: 4 T 11/02

ECLI: ECLI:DE:LGSI:2002:0318.4T11.02.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Rechtspfleger des Amtsgerichts Siegen wird angewiesen, 3/5 des angeblichen Taschengeldanspruches des Schuldners gegen die Drittschuldnerin zu pfänden und der Gläubigerin zur Einziehung zu überweisen und dabei anzuordnen, dass dem Schuldner monatlich mindestens 50,00 Euro zu belassen sind.

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